Click To Skip To Main ContentZusatzvereinbarung zum Mietvertrag der Villa Heidi für Hundebesitzer
- Aufenthaltsbereiche für Hunde:
- Hunde sind in den Schlafräumen, sowie auf den Betten, bzw. Schlafsofas absolut fernzuhalten.
- Der Poolbereich ist für Hunde strikt verboten
- Pflichten des Hundebesitzers:
- Hunde müssen unter Kontrolle gehalten werden (z. B. angeleint auf dem Grundstück), bzw. abrufbar sein
- Geschäfte dürfen nicht auf dem Grundstück verrichtet werden
- Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die durch den Hund entstehen
- Der Vermieter darf die Reparaturkosten, welche durch den Hund entstanden sind, an den Mieter weiterleiten
- Hunde dürfen andere Mieter nicht durch Lärm (z. B. häufiges Bellen) belästigen